Im vierten Teil von »Wir gründen unsere MILA Genossenschaft« widmen wir uns den Organen – wie wir uns organisieren wollen: Generalversammlung, Vorstand, Geschäftsführung und Angestellte, sowie weitere Gruppen, die teils anlassbezogen tätig werden – wie wir es auf der Generalversammlung Ende Juni vorgestellt haben.
Autorin: Beatrice Stude
Das wichtigste in Kürze
- Generalversammlung (GV) = alle Mitglieder, die mitarbeiten sind stimmberechtigte Eigentümer*innen der künftigen MILA Mitmach Supermarkt eG
- Vorstand = Eigentümer*innenvertretung wird von der GV gewählt; bestellt und kontrolliert die Geschäftsführung; arbeitet ehrenamtlich
- Geschäftsführung (GF) = führt das operative Geschäft; Angestellte mit kaufmännischer Vollmacht; Doppelspitze geplant
- Angestellte = kommen aus dem Kreis der Mitglieder, operative Tätigkeiten im Supermarkt
- Koordinator*innen und Arbeitsgruppen = unterstützen das Angestellten-Team
- Revisionsverband Rückenwind = externe Beratung, bestellt externe*n Prüfer*in für die Revision, diese*r prüft vor allem die Wirtschaftlichkeit und ob der Förderzweck für uns Mitglieder gut erfüllt wird
Wir sind die Genossenschaft, jede*r von uns, die*der einen Genossenschaftsanteil erwirbt und aktives Mitglied wird: Als aktive Mitglieder sind wir Miteigentümer*innen unseres künftigen Supermarktbetriebes, für den wir uns verpflichtet haben alle vier Wochen mitzuarbeiten und uns dafür dort mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen können. Wir alle sind die Generalversammlung.
Wir alle sind die Generalversammlung
Als Generalversammlung und gemeinschaftliche Eigentümer*innen der künftigen »MILA Mitmach Supermarktes eG« wählen wir – alle aktiven Mitglieder – einen Vorstand, der unsere Eigentümer*innenvertretung ist. Der Vorstand hat die Aufsicht über unseren Supermarktbetrieb, hat Einsicht in alle Bücher, sowie Richtlinienkompetenz. Das heißt, unser Vorstand gibt die Richtlinien für die Geschäftspolitik unseres Mitmach Supermarktes der Geschäftsführung vor, und hat gewisse Weisungskompetenzen dieser gegenüber.
Die Generalversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie wird grundsätzlich vom Vorstand einberufen. Als aktive Mitglieder haben wir zudem die Möglichkeit eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn 10 Prozent der aktiven Mitglieder dies für erforderlich hält.
Wie bei unseren Schwester-Supermärkten wollen auch wir vorsehen, dass Mitglieder Genossenschaftsanteile erwerben können, die uns fördern wollen, aber nicht einkaufen kommen und daher nicht mitarbeiten – weil sie zum Beispiel ganz woanders wohnen.
Unser Vorstand
Der Vorstand wird ehrenamtlich arbeiten und soll aus mindestens drei bis maximal neun Vorstandsmitgliedern bestehen, die auf drei Jahre gewählt werden – dies ist der aktuelle Stand der Überlegungen, die wir in unserer Genossenschaftssatzung treffen wollen. Darüber hinaus könnten wir festlegen, dass mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder sich einem anderen Geschlecht zuordnen: Oder anders formuliert, dass es keinen ausschließlich weiblichen oder männlichen Vorstand gibt.
Unser gewählter Vorstand bestellt die Geschäftsführung aus den Reihen der Angestellten für unseren Mitmach Supermarkt und erteilt ihr die Prokura, die kaufmännische Vollmacht. Unser Vorstand stellt die ersten Angestellten ein. Für den Anfang schätzen wir, dass es vier bis sechs Angestellte braucht. Vorstand und Geschäftsführung sind getrennte Organe: Wer im Vorstand ist, kann nicht gleichzeitig Geschäftsführer*in oder Angestellte*r sein.
Unsere Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung planen wir eine Doppelspitze. Das hat einige Vorteile: Es gibt damit zwei Personen, die auch nach außen auftreten und sich gegenseitig vertreten können. Wir haben damit das Vier-Augen-Prinzip implementiert, wie es das für Kreditgenossenschaften gibt, für diese ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben. Falls eine Person aus der Geschäftsführung kündigt, verbleibt das „halbe“ Wissen bei uns in der Genossenschaft.
Unsere Geschäftsführung trägt die Verantwortung für alles Operative, dass unser Supermarktbetrieb gut aufgebaut wird, gut läuft und sich entwickelt. Sollte der Vorstand eine*n Geschäftsführer*in wieder abbestellen, so ist sie oder er weiterhin Angestellt*r und wird mit anderen Aufgaben im Betrieb betraut.
Unsere Angestellten
Es braucht einen Kern an Angestellten, die dafür bezahlt werden, dass sie unseren Supermarktbetrieb leiten. Und, unsere Angestellten sollen nicht von Wiederwahl oder Bestätigung abhängig sein. Sie haben Rechte und Pflichten wie Angestellte in anderen Betrieben auch, wenn sie ihre Arbeit gut machen, dann können sie so lange sie wollen für unseren Mitmach Supermarkt arbeiten.
So handhabt es La Louve in Paris. Dort gibt es derzeit 12 Angestellte, aus denen der Präsident gewählt wurde: Tom Boothe. Bei La Louve verdienen alle Angestellten das Gleiche und treffen die großen Entscheidungen für das Tagesgeschäft und die operative Strategie gemeinschaftlich.
Wenn es weitere Angestellte braucht, gibt es anlassbezogen bei La Louve ein Personalkomitee, Menschen mit Expertise im Personalwesen aus den Mitgliedern, die die Geschäftsführung beim Auswahl- und Einstellungsprozess begleiten. Das wollen wir für MILA übernehmen, wie auch unsere Angestellten aus unseren Mitgliedern rekrutieren, da wir alle unseren Betrieb schon kennen.
Angestellte sind Mitglieder, für die die Mitarbeitsschicht entfällt und die bei gewissen Entscheidungen in der Generalversammlung nicht mitstimmen, sich enthalten sollen, weil sie diese Entscheidungen direkt betrifft: Welche Entscheidungen dies sein werden, wird sich im Tun zeigen und in der Geschäftsordnung festgehalten.
Koordinator*innen und Arbeitsgruppen
Vor allem im Tagesgeschäft und im Aufbau wird viel zu Tun sein. Sodass das Team aus Angestellten mit Geschäftsführung von uns aktiven Mitgliedern unterstützt wird – im Rahmen unserer 4-wöchigen Mitmachschicht und teils darüber hinaus. Die jetzt etablierten Arbeitsgruppen wird es auch weiterhin brauchen.
Zudem gibt es bei La Louve Koordinator*innen, sie leiten die Teams der Mitmachschichten und bringen wertvolle Fragen und Lösungen zum Angestellten-Team – sie erledigen dies in ihren Mitmachschichten. Bei La Louve gibt es für sie ein Training und sie bekommen einen eigenen Newsletter, mit Infos, wenn sich Prozesse ändern, oder Aufgaben in den Mitmachschichten – wenn sich zum Beispiel Aufgaben von den Morgenschichten zu den Abendschichten verschieben.
Revisionsverband Rückenwind
Ist unser externer Begleiter und berät uns. Als Genossenschaft müssen wir einem der 14 Revisionsverbände in Österreich beitreten und die gesetzlich vorgeschriebene Revision durchführen – dafür bestellt Rückenwind eine*n externe*n Prüfer*in. Diese*r prüft vor allem, ob der Förderauftrag für uns Mitglieder gut erfüllt ist und unsere Genossenschaft wirtschaftlich betrieben wird. Es ist eine Qualitätskontrolle für uns Mitglieder: Wenn etwas nicht so läuft wie es sollte, wird das sichtbar und kann korrigierend eingegriffen werden.
Alle zwei Jahre wird für unseren künftigen Supermarkt eine Revision erforderlich sein. Erst bei mehr als 40 Angestellten und einem Umsatz von über 10 Millionen Euro schreibt das Genossenschaftsgesetz bzw. Genossenschaftsrevisionsgesetz eine jährliche Revision vor. Die Kurzfassung des Revisionsberichtes ergeht an alle Mitglieder, die Langfassung erhält der Vortstand.