Im fünften Teil von »Wir gründen unsere MILA Genossenschaft« widmen wir uns dem Genossenschaftsanteil bzw. den Genossenschaftsanteilen, die jede*r erwirbt, um Teil von MILA Mitmach Supermarkt zu werden: Die Fragen aus der Generalversammlung Ende Juni sind eingeflossen. Dieser Beitrag dient auch als Information vorab zur Umfrage bei den Mitgliedern.
Autorin: Beatrice Stude
Das Wichtigste in Kürze
- Was bewirkt der Erwerb von Genossenschaftsanteilen (auch Geschäftsanteil genannt)? Der Erwerb begründet deine aktive Mitgliedschaft, d. h. du wirst Miteigentümer*in der Genossenschaft.
- Wie hoch ist der Betrag für einen Genossenschaftsanteil? Die Höhe des Genossenschaftsanteiles und die zu erwerbende Anzahl wird in der Satzung der Genossenschaft festgelegt.
- Warum sind die Genossenschaftsanteile für die Genossenschaft wichtig? Damit wird Eigenkapital aufgebaut, je mehr wir Mitglieder beitragen, umso freier und unabhängiger kann gearbeitet werden. Für zusätzliches Geld (Fremdkapital) fordern Finanzgeber*innen (Bank oder andere Unterstützer*innen) zumeist einen gewissen Eigenanteil als Absicherung.
- Wie oft ist zu zahlen? Die Genossenschaftsanteile werden einmal erworben – im Gegensatz zum jährlichen Mitgliedsbeitrag in einem Verein.
- Welches Risiko besteht, wie hafte ich als Mitglied? Du haftest mit dem bezahlten Betrag für deine erworbenen Genossenschaftsanteile, d. h. im Falle einer Insolvenz musst du diesen Betrag nochmals zahlen – das ist die sogenannte Nachschusspflicht, die derzeit diskutiert wird und künftig entfallen könnte. Die Gefahr einer Insolvenz ist durch die verpflichtende Revision minimiert.
Mit Erwerb von Genossenschaftsanteilen wirst du aktives Mitglied und Miteigentümer*in an unserer MILA Mitmach Supermarkt Genossenschaft. Es ist eine einmalige Investition – jährliche Mitgliedsbeiträge bei unserer Genossenschaft wird es nicht geben.
Als aktives Mitglied kannst du eine weitere Person bestimmen, die einkaufen kommen darf – dabei ist egal, ob dieser Mensch mit dir im Haushalt lebt oder ganz woanders. Kinder dürfen ohnehin einkaufen kommen, bis sie 18 Jahre alt sind.
Als Genossenschafter*in haftest du, also jede*r von uns, mit deinem Genossenschaftsanteil beziehungsweise deinen Genossenschaftsanteilen. Das heißt, wenn unsere Genossenschaft insolvent gehen sollte, dann musst du maximal denselben Betrag noch einmal zahlen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, die sogenannte Nachschusspflicht. Derzeit ist diese in Diskussion – die Nachschusspflicht könnte womöglich durch eine Gesetzesänderung im Parlament noch dieses Jahr entfallen. Die Gefahr einer Insolvenz ist durch die verpflichtende Revision minimiert – siehe dazu auch: Organe unserer Genossenschaft: Revisionsverband Rückenwind.
Die Vorschläge für ein Stimmungsbild bei der Generalversammlung waren 100 bis 300 Euro als einmaligen Regelanteil für die Mitgliedschaft. Und 20 bis 50 Euro als Sozialanteil. Der Sozialanteil ist immer ein Genossenschaftsanteil, der Regelanteil ein Vielfaches davon, da ein Genossenschaftsanteil immer gleich viel wert ist und nicht geteilt werden kann.
Offen für viele und Eigenkapital aufbauen
Das ist der Spagat den es zu finden gilt. Der zu zahlende Betrag für die Mitgliedschaft soll so hoch sein, dass dies ein Commitment für unseren Supermarkt bei allen auslöst:
„Da will ich dabei sein und damit bekenne ich mich zum Konzept mit allen Pflichten und Rechten!“
Demgegenüber soll der zu zahlende Betrag jedoch auch niederschwellig sein und Menschen mit niedrigem Einkommen die Mitgliedschaft ermöglichen.
Und, sehr wichtig, mit den Genossenschaftsanteilen bauen wir Eigenkapital auf, dass wir für die Errichtung unseres Supermarkt benötigen. Je mehr wir als Mitglieder aufstellen, umso freier und unabhängiger werden wir. Alles werden wir nicht selbst aufstellen können und zusätzlich Geld brauchen – potenzielle Finanzgeber*innen, sei es eine Bank oder andere Unterstützer*innen, fordern zumeist einen gewissen Eigenanteil als Absicherung.
Sozialanteil & mögliche Ratenzahlung
Im MILA Vorstand geht aktuell das Stimmungsbild in Richtung Regelanteil und Sozialanteil für die Mitgliedschaft: Eigenverantwortliche Selbsteinschätzung fanden einige in der Generalversammlung gut. Dem entgegneten andere, dass gerade diejenigen mit wenig finanziellen Mitteln zumeist den Regelanteil und mehr zahlen, aber finanziell gut gestellte auch gern einmal die Möglichkeit einer niedrigen Selbsteinschätzung nutzen. Ob ein Einkommensnachweis zu erbringen sein wird und wie, das ist derzeit in Diskussion.
Für die einmalige Investition des Regelanteils für die Mitgliedschaft könnten wir auch Ratenzahlung vorsehen: zum Beispiel in 4 Tranchen aufgeteilt auf ein Jahr. Hier wäre eine Einzugsermächtigung für das Abbuchen der Raten sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Wie machen es unsere Vorbilder?
Der Genossenschaftsanteil bei SuperCoop in Berlin kostet einheitlich 100 Euro plus 10 Euro Verwaltungsgebühr, einen Sozialtarif gibt es nicht, dafür die Option in Raten zu zahlen – die Ratenzahlung kann bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Zudem können bei SuperCoop Menschen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft verschenken, eine Art Soli-Programm.
Bei La Louve in Paris muss jeder Mensch, der beitreten will 10 Genossenschaftsanteile erwerben – eine einmalige Investition von in Summe 100 Euro. Hier ist Einmalzahlung beziehungsweise in zwei oder fünf Raten möglich. Empfänger*innen von Sozialleistungen, sowie Studierende mit Stipendium der französischen Regierung und Personen, die einen Zivildienst leisten, können sich bei La Louve für nur 10 Euro anmelden, was dem Kauf eines einzigen Geschäftsanteils entspricht: Wer berechtigt ist, ist bei La Louve in einer Liste der akzeptierten Mindestsozialleistungen einsehbar. Ein Nachweis ist bei Beitritt zur Genossenschaft vorzulegen. Zehn Prozent der Mitglieder bei La Louve haben den Sozialtarif genutzt, weitere 16 Prozent die Ratenzahlung.
Beim Food Hub in München sind regulär fünf Genossenschaftsanteile zu erwerben. Eine einmalige Investition von ingesamt 180 Euro. Eine Ratenzahlung ist möglich: Entweder aufgeteilt auf fünf Monatsraten oder individueller Vereinbarung. Hier gibt es einen Sozialtarif nach Selbsteinschätzung, bei dem nur ein Genossenschaftsanteil à 36 Euro erworben werden muss.
In Brooklyn, New York City, bei Park Slope Food Coop ist heute eine einmalige Investition von 100 US Dollar zu zahlen. Wer einkommensabhängige Unterstützung erhält, kann diesen Betrag auf 10 US Dollar reduzieren. Zusätzlich dazu muss jedes Mitglied eine einmalige, nicht erstattungsfähige Aufnahmegebühr von 25 US Dollar entrichten, für Menschen, die einkommensabhängige Unterstützung erhalten, reduziert sich die Aufnahmegebühr auf 5 US Dollar.
Bei der Dorfgenossenschaft Ums Egg in oberösterreichischen Losenstein sind für 300 Euro Genossenschaftsanteile zu erwerben, um Mitglied zu werden: Drei Genossenschaftsanteile à 100 Euro. Derzeit denken sie bei der Dorfgenossenschaft darüber nach einen Sozialtarif einzuführen. Wohl auch, weil die Nachschusspflicht in den Gesprächen eine Hürde für die Mitgliedschaft ist – die Leute verdoppeln gedanklich den Beitrag, auch wenn das Risiko für eine Insolvenz gering ist. Ums Egg feiert dieses Jahr 3-Jahres-Jubiläum und expandiert.
Bei der Speis von Morgen in Innsbruck beträgt die Mindestzeichnung von Genossenschaftssanteilen 250 Euro – 5 Anteile à 50 Euro sind zu zeichnen. Es gibt keinen Sozialtarif.